Photovoltaikanlagen
Sie befinden sich im Gebäudebestand meist auf dem Dach und produzieren Strom aus Sonnenenergie. Das Risiko für die Gebäude-Versicherung ist inzwischen überschaubar gering. Frühere Bedenken zu Windlasten und zur Löschfähigkeit im Brandfall wurden weitestgehend ausgeräumt. Im Ergebnis scheuen die Versicherer kaum noch eine pauschale, oft prämienfreie Mitversicherung über Bestandsrahmenverträge. Der Versicherungsschutz besteht dann, wenn der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt (z. B. als Eigentümer) und dies nur zu den gleichen versicherten Gefahren wie in der Gebäude-Versicherung. Das reicht im Allgemeinen aus. Bei Einzelversicherungsverträgen sieht das allerdings anders aus. Hier gehen die Bestrebungen eher dahin, die Anlagen generell aus der Gebäude-Versicherung herauszunehmen und bei Bedarf separat versichern zu lassen. Letztes ist auch im Bestand möglich und empfiehlt sich immer dann, wenn spezielle technische Gefahren gegebenenfalls auch mit einem Ausfallrisiko – z. B. bei Großanlagen – versichert werden sollen.
Balkonkraftwerke (auch Mini-PV oder Stecker-Solaranlagen)
Die kleine Variante der großen Photovoltaikanlage erfreut sich wachsender Beliebtheit und wird, wie der Name es schon verrät, oft am Balkonaußengeländer installiert. Sie ist günstig in der Anschaffung und rentiert sich im Allgemeinen nach ein paar Jahren. Besitzer der Anlage ist meist der Wohnungsmieter bzw. -eigentümer, bei dem auch das versicherte Hauptinteresse liegen sollte. Deshalb raten wir in diesem Fall von einer Mitversicherung über die Gebäude-Versicherung ab. Da aber bereits einige Wohnungsunternehmen darüber nachdenken, ihren Mieter*innen auf Wunsch fertig installierte Balkonkraftwerke zur Miete zu überlassen, gilt gegebenenfalls dasselbe wie für die großen Photovoltaikanlagen.