ERNEUERBARE ENERGIEN

Gut versichert: Anlagen zur Erzeugung und Nutzung regenerativer Energien im Gebäudebestand 

Hausbesitzer rüsten um auf Wärmepumpenanlagen, und der Discounter um die Ecke verkauft für günstige 500 € steckerfertige Mini-Solaranlagen – sogenannte Balkonkraftwerke. Die Energiewende scheint ins Rollen zu kommen. Gebäudebesitzer*innen stellen sich dadurch immer mehr Fragen, auch zum Versicherungsschutz. Wir geben Antworten auf zentrale Fragen.

  • Ist eine Mitversicherung in der Gebäude-Versicherung möglich, gewünscht oder sinnvoll?

  • Besteht eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung?

  • Welche haftungsrelevanten Themen sind zu beachten?

Photovoltaikanlagen

Sie befinden sich im Gebäudebestand meist auf dem Dach und produzieren Strom aus Sonnenenergie. Das Risiko für die Gebäude-Versicherung ist inzwischen überschaubar gering. Frühere Bedenken zu Windlasten und zur Löschfähigkeit im Brandfall wurden weitestgehend ausgeräumt. Im Ergebnis scheuen die Versicherer kaum noch eine pauschale, oft prämienfreie Mitversicherung über Bestandsrahmenverträge. Der Versicherungsschutz besteht dann, wenn der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt (z. B. als Eigentümer) und dies nur zu den gleichen versicherten Gefahren wie in der Gebäude-Versicherung. Das reicht im Allgemeinen aus. Bei Einzelversicherungsverträgen sieht das allerdings anders aus. Hier gehen die Bestrebungen eher dahin, die Anlagen generell aus der Gebäude-Versicherung herauszunehmen und bei Bedarf separat versichern zu lassen. Letztes ist auch im Bestand möglich und empfiehlt sich immer dann, wenn spezielle technische Gefahren gegebenenfalls auch mit einem Ausfallrisiko – z. B. bei Großanlagen – versichert werden sollen.


Balkonkraftwerke (auch Mini-PV oder Stecker-Solaranlagen)

Die kleine Variante der großen Photovoltaikanlage erfreut sich wachsender Beliebtheit und wird, wie der Name es schon verrät, oft am Balkonaußengeländer installiert. Sie ist günstig in der Anschaffung und rentiert sich im Allgemeinen nach ein paar Jahren. Besitzer der Anlage ist meist der Wohnungsmieter bzw. -eigentümer, bei dem auch das versicherte Hauptinteresse liegen sollte. Deshalb raten wir in diesem Fall von einer Mitversicherung über die Gebäude-Versicherung ab. Da aber bereits einige Wohnungsunternehmen darüber nachdenken, ihren Mieter*innen auf Wunsch fertig installierte Balkonkraftwerke zur Miete zu überlassen, gilt gegebenenfalls dasselbe wie für die großen Photovoltaikanlagen.

Solarthermieanlagen

Die Solarthermieanlage gilt per se als Gebäudebestandteil, weil sie ein wesentliches Teilstück der Heizungs- und Warmwasseranlage ist. Eine Mitversicherung im Rahmen der Gebäude-Versicherung ist somit unstrittig, zumindest solange sie sich am Gebäude – meist auch auf dem Dach – befindet.

Batteriespeicher

Diese dienen im Allgemeinen als Zwischenspeicher des temporär überschüssigen Stroms zur späteren Nutzung durch die Bewohner*innen eines Gebäudes und befinden sich meist im Gebäude selbst. Sie sind demzufolge als Zubehör, das zu Wohnzwecken genutzt wird, eine versicherte Sache im Sinne der Gebäude-Versicherung.
Allgemein stellen sowohl Photovoltaik- und Solarthermieanlagen als auch Batteriespeicher eine begrenzte Gefahrerhöhung in Form von Brand- und/oder Windlasten dar. Wir gehen aber davon aus, dass die Installation keine Anzeigepflicht in Rahmen Ihrer Gebäude- oder Haus- und-Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung auslöst. Es handelt sich momentan um allgemein erwartbare Gebäudesubstanzveränderungen.
Natürlich müssen Versicherungssummen angepasst werden, sofern die Gebäude-Versicherungsverträge solche noch vorsehen und der Versicherungsschutz nicht bereits auf den Wohn- und Gewerbeeinheiten bzw. auf den Nutzflächen basiert.


Luftwärmepumpenanlagen

Die Bundesregierung will Eigentümer zum Heizungstausch verpflichten. Ab 2024 müssen neue Anlagen größtenteils auf fossile Brennstoffe verzichten. Wärmepumpen sollen die Zukunft des Heizens sein und werden perspektivisch auf den Grundstücken rasant zunehmen. Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Dadurch, dass sich zumindest Teile der Anlage außerhalb des versicherten Gebäudes befinden, empfiehlt es sich auch hier, diese in der Gebäude-Versicherung explizit einschließen zu lassen, wenn der Vertrag dies nicht bereits pauschal vorsieht. Zurzeit mehren sich auch Berichte über gezielte regionale Diebstahlserien von Wärmepumpen. Unsere Rahmenverträge beinhalten deshalb bereits eine entsprechende Deckung für entwendete Gebäudebestandteile sowie Zubehör auf dem Grundstück.


Geothermieanlagen

Über Wärmepumpen können Temperaturdifferenzen zum Heizen und zur Warmwasserbereitung genutzt werden. Normalerweise steht die Wärmepumpe im Gebäude und ist als Gebäudebestandteil der Heizungs- und Warmwasseranlage versichert. Das Rohrleitungssystem, das wärmetragende Flüssigkeiten durch wärmere Erdschichten leitet, befindet sich sinngemäß meist außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück – entweder flächig unterhalb der Erdgleiche verlegt oder in Form einer Tiefenbohrung. Für eine Mitversicherung über die Gebäude-Versicherung ist mitunter eine explizite Abstimmung mit dem Gebäude-Versicherer nötig. Rahmenverträge bieten hier oft eine pauschale Form der Mitversicherung. Doch es gibt auch offene Fragen, die uns künftig vermehrt beschäftigen werden. So zum Beispiel: Gehört ein Rohrsystem 70 Meter unter der Erdoberfläche noch zum Versicherungsort? Daran scheiden sich aktuell noch die Versicherungsgeister.

Haftpflicht

Über unser Spezialversicherungskonzept, die Funk Immobilien Police, ist die gesetzliche Haftpflicht für die betriebsüblichen Nebenrisiken bereits mitversichert. Darunter fallen auch das Vorhandensein elektrischer Hoch- und Niederspannungsanlagen und genehmigte Abgaben von elektrischer Energie und Wärme für eigene und fremde Objekte. Zudem bieten wir unseren Immobilienkunden mit der Funk Office Police auch im Rahmen einer Betriebshaftpflicht-Versicherung in einem für die hier beschriebenen Zwecke ausreichend begrenzten Umfang Deckung für den Betrieb und die Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung und Verteilung von elektrischer Energie und Wärme.

Wie sieht die Zukunft aus?

Wärmepumpen sind immer dort sinnvoll, wo entsprechende Restwärmepotenziale genutzt werden können. Die Anwendungsbeispiele sind vielfältig, und vereinzelt wird sogar schon die Abwärme z. B. von Rechenzentren oder von öffentlichen Abwasserrohren genutzt. Dem Erfindungsgeist stehen wahrscheinlich noch sehr viel mehr Möglichkeiten offen. Wir verfolgen diese Entwicklungen und lassen unsere Erkenntnisse möglichst weitreichend in unsere Versicherungslösungen einfließen. Dabei spielen in der Zukunft vielleicht sogar kleinere Wasserstoffkraftwerke oder Biomasseanlagen für einzelne Wohngebäude eine Rolle.


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Oliver Jakubith

 Sachversicherung Funk Berlin

o.jakubith@funk-gruppe.de

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Interview Oliver Jakubith